Schutzrechte & Urheberrecht
Diese Seite stellt die gewerblichen Schutzrechte und das Urheberrecht hinter der CashXChain-Plattform dar: was angemeldet ist, was eingetragen ist, wem es zusteht und was Sie mit unseren Materialien tun dürfen und was nicht. Jedes eingetragene Recht ist mit dem Eintrag im Register des erteilenden Amtes verlinkt und kann damit unabhängig überprüft werden.
Auf einen Blick
| Recht | Kennzeichen | Status |
|---|---|---|
| Patentanmeldung (DPMA) | DE 10 2026 002 845.0 | Anhängig |
| Gebrauchsmuster (DPMA) | DE 20 2025 001 388.2 | Eingetragen, in Kraft |
| Gebrauchsmuster (DPMA) | DE 20 2025 003 738.2 | Eingetragen, in Kraft |
| Gebrauchsmuster (DPMA) | DE 20 2025 003 741.2 | Angemeldet, Eintragung ausstehend |
| Gebrauchsmuster (DPMA) | DE 20 2025 003 743.9 | Angemeldet, Eintragung ausstehend |
| Gebrauchsmuster (DPMA) | DE 20 2025 003 744.7 | Angemeldet, Eintragung ausstehend |
| Unionsmarke (EUIPO) | 019403993 — CashXChain | Anmeldung anhängig |
| Urheberrecht | Software, Inhalte und Dokumentation | Entsteht ohne Eintragung |
1. Patentanmeldung
DE 10 2026 002 845.0 — angemeldet beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) (abgerufen am 26. August 2026) und anhängig. Die Anmeldung nimmt die Priorität des Gebrauchsmusters DE 20 2025 001 388.2 nach der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums in Anspruch.
Eine deutsche Patentanmeldung wird achtzehn Monate nach dem Prioritätstag offengelegt und erscheint erst dann im öffentlichen Register. Bis dahin gibt es keinen Registereintrag zum Verlinken, und die Anmeldung wird hier bewusst nicht näher beschrieben als durch ihr Aktenzeichen.
Eine anhängige Anmeldung verleiht noch kein durchsetzbares Ausschließlichkeitsrecht. Sie sichert den Prioritätstag; denselben Gegenstand schützen in Deutschland zwischenzeitlich bereits die beiden nachstehenden eingetragenen Gebrauchsmuster.
2. Eingetragene Gebrauchsmuster
Zwei Gebrauchsmuster sind beim DPMA eingetragen und in Kraft. Beide hält derzeit unser Gründer Valentin Israel persönlich. Die Übertragung auf die CashXChain Inc. ist im Rahmen der laufenden gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung vorgesehen; diese Seite wird aktualisiert, sobald sie im Register vermerkt ist.
- Zahlungssystem mit Blockchain-Integration — DE 20 2025 001 388.2. Angemeldet am 23. Mai 2025, eingetragen am 26. Juni 2025, Veröffentlichung der Eintragung im Patentblatt am 7. August 2025. IPC-Hauptklasse G06Q 20/08. Veröffentlichtes Dokument DE 20 2025 001 388 U1. Registereintrag (abgerufen am 26. August 2026).
- Routing-Engine für digitale Zahlungsnetzwerke — DE 20 2025 003 738.2. Angemeldet am 2. Dezember 2025, eingetragen am 19. Januar 2026. Registereintrag (abgerufen am 26. August 2026).
Ein deutsches Gebrauchsmuster wird ohne sachliche Prüfung auf Neuheit und erfinderischen Schritt eingetragen. Es verleiht ein durchsetzbares Ausschließlichkeitsrecht, die Schutzfähigkeit wird jedoch erst geprüft, wenn sie im Löschungs- oder Verletzungsverfahren angegriffen wird. Wir benennen diesen Unterschied, statt eine Eintragungsnummer für mehr stehen zu lassen, als sie trägt.
3. Gebrauchsmuster mit ausstehender Eintragung
Drei weitere Gebrauchsmuster wurden am 2. Dezember 2025 beim DPMA angemeldet; die Eintragung steht aus. Das DPMA legt einen öffentlichen Registereintrag erst mit der Eintragung an, sodass es hierzu noch nichts zu verlinken gibt.
- Vorrichtung zur technischen Durchsetzung regulatorischer und sicherheitsrelevanter Anforderungen im digitalen Zahlungsverkehr — DE 20 2025 003 741.2.
- Vorrichtung zur prognosebasierten Kapitalallokation und technischen Vorinitialisierung von Zahlungsinfrastrukturen — DE 20 2025 003 743.9.
- System zur einheitlichen Abstraktion mehrerer Zahlungsinfrastrukturen in einer digitalen Wallet — DE 20 2025 003 744.7.
Patente und Gebrauchsmuster beim DPMA sind in DPMAregister (abgerufen am 26. August 2026) recherchierbar.
4. Marken
CashXChain ist beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) unter der Anmeldenummer 019403993 als Unionsmarke angemeldet; Inhaberin ist die CashXChain Inc. Die Anmeldung umfasst die Klassen 9 (Software), 36 (Zahlungs- und Finanzdienstleistungen) und 42 (Plattform- und API-Dienste) und erstreckt sich auf alle 27 EU-Mitgliedstaaten. Angemeldet wurde im Fast-Track-Verfahren des EUIPO; die Veröffentlichung erfolgte am 16. August 2026, die Eintragung wird zum 16. November 2026 erwartet, sofern die Widerspruchsfrist ohne Widerspruch verstreicht.
Der Status lautet Anmeldung anhängig. Nach der Eintragung wird die Marke im EUIPO-eSearch-Register (abgerufen am 26. August 2026) recherchierbar sein.
Unabhängig von der Eintragung werden „CashXChain”, das CashXChain-Logo und unsere Produktnamen im geschäftlichen Verkehr benutzt und genießen den Schutz, den das Gesetz nicht eingetragenen Kennzeichen gewährt.
5. Urheberrecht
Sämtliche Inhalte, Software, Gestaltungen, Dokumentationen und sonstigen Werke, die von CashXChain veröffentlicht oder bereitgestellt werden — einschließlich dieses Legal Centers, der CashXChain-Plattform sowie aller zugehörigen Anwendungen, Schnittstellen und Oberflächen — sind © 2025–2026 CashXChain Inc. All rights reserved.. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) betreibt die Plattform aufgrund einer Lizenz der CashXChain Inc.
Was davon erfasst ist. Quell- und Objektcode; Struktur, Auswahl und Anordnung unserer Schnittstellen samt deren Spezifikationen und Referenzdokumentation; Oberflächen- und Interaktionsgestaltungen, Layouts, Symbole und sonstige Werke der bildenden Kunst; technische und Produktdokumentation; der Text jedes Dokuments in diesem Legal Center einschließlich seiner deutschen Übersetzungen; sowie unsere Marketing- und Website-Texte. Erfasst sind die Werke selbst, nicht die Tatsachen oder Rechtspositionen, die sie beschreiben.
Wie die Rechte zu uns gelangen. Werke, die unsere Mitarbeitenden und Auftragnehmer schaffen, gelangen über deren Arbeits- und Auftragsverträge zur CashXChain Inc. Nach deutschem Recht bleibt die Urheberschaft bei der Person, die das Werk geschaffen hat, und das Urheberrecht selbst ist nicht übertragbar (§ 7 und § 29 Abs. 1 UrhG , abgerufen am 26. August 2026); eingeräumt wird stattdessen ein ausschließliches, räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht nach § 31 UrhG, auch für noch nicht bekannte Nutzungsarten. Nach US-amerikanischem Recht stehen Werke, die als „work made for hire” entstehen, unmittelbar der Gesellschaft zu. Das praktische Ergebnis ist in beiden Rechtsordnungen dasselbe: Die Verwertung liegt bei der CashXChain Inc.
Datenbanken. Soweit unsere Systeme und dieser Bestand Datenbanken darstellen, steht das Datenbankherstellerrecht nach §§ 87a bis 87e UrhG in Umsetzung der Richtlinie 96/9/EG der CashXChain Inc. als Datenbankherstellerin zu. Dieses Recht besteht neben dem Urheberrecht an den einzelnen Elementen und greift auch dann, wenn die Elemente selbst nicht geschützt sind.
Vermerke. Der Urheberrechtsvermerk auf unseren Seiten und in unseren PDFs wird aus einer einzigen Quelle erzeugt und kann daher zwischen ihnen nicht auseinanderlaufen. Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung und ohne jede Förmlichkeit nach der Berner Übereinkunft: Fehlt auf einer Seite oder in einer Datei ein Vermerk, ist das betreffende Material deshalb nicht gemeinfrei.
6. Komponenten Dritter und Open Source
Unsere Plattform und diese Website binden Komponenten Dritter ein, darunter Open-Source-Software. Nichts auf dieser Seite beansprucht Rechte daran.
Open-Source-Komponenten unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen. Nichts hier Gesagtes beschränkt Rechte, die Ihnen aus einer solchen Lizenz zustehen, und soll sie auch nicht beschränken. Verlangt eine Lizenz Namensnennung, die Beibehaltung von Hinweisen oder die Zugänglichmachung des Quellcodes, erfüllen wir dies nach Maßgabe der jeweiligen Lizenz. Marken, Logos und Produktnamen Dritter, die irgendwo in diesem Legal Center genannt werden, stehen ihren jeweiligen Inhabern zu und dienen allein der Kennzeichnung.
7. Nutzung unserer Inhalte
Sie dürfen die Dokumente dieses Legal Centers lesen, ausdrucken, herunterladen, zitieren und verlinken. Ein Zitat sollte CashXChain als Quelle benennen und darf den Sinn des Zitierten nicht verändern; wenn Sie sich auf ein Dokument stützen, zitieren Sie die jeweils geltende Fassung.
Darüber hinaus dürfen Sie unsere Inhalte ohne unsere schriftliche Erlaubnis nicht vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiedergeben, bearbeiten oder sonst nutzen, soweit das Gesetz dies nicht ohne Erlaubnis gestattet — in Deutschland etwa nach den gesetzlichen Schranken des UrhG für Zitate, die Berichterstattung über Tagesereignisse sowie vorübergehende und begleitende Vervielfältigungen.
Text und Data Mining. Dieses Legal Center wird veröffentlicht, um gelesen, indexiert und zitiert zu werden — von Menschen wie von automatisierten Systemen; unsere robots.txt und llms.txt sagen das ausdrücklich. Für die Dokumente dieses Legal Centers beschränken wir Text und Data Mining nicht. Für unsere Software, unsere Produktoberflächen und unsere nicht-rechtlichen Inhalte behalten wir uns das Vervielfältigungsrecht für Zwecke des Text und Data Mining nach § 44b Abs. 3 UrhG und Art. 4 Abs. 3 der Richtlinie (EU) 2019/790 vor; dieser Vorbehalt wird hier in maschinenlesbarer Form auf einer Seite erklärt, die ein Crawler erreicht.
8. Keine Lizenz
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9. Rechtsverletzungen melden und Lizenzanfragen
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