Compliance
Dies ist die zentrale Seite für alles, was CashXChain zu Compliance, Lizenzen und Regulierung veröffentlicht: wer wir sind und wie wir registriert sind, wie die Dienstleistung aufgebaut ist, welche Institute die regulierten Schritte erbringen und wie wir mit Geldwäscheprävention, KYC / KYB, Sanktionen, Transferangaben, Datenschutz und Sicherheit umgehen. Jeder Abschnitt fasst unsere Position kurz zusammen und nennt das Dokument, in dem sie vollständig dargelegt ist, sodass diese eine Seite — auch unter legal.cashxchain.com/compliance — zu jeder Antwort führt. Sie ist eine Offenlegung und kein Bestandteil der AGB.
1. Auf einen Blick
| Frage | Antwort | Dargelegt in |
|---|---|---|
| Wer betreibt die Plattform, und mit wem schließen Kunden ihren Vertrag? | Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt), Amtsgericht Traunstein, HRB 34664 | Vertragspartner & anwendbares Recht |
| Ist CashXChain bei einer US-Behörde registriert? | Ja. Die CashXChain Inc. ist bei FinCEN als Money Services Business und Money Transmitter unter der FinCEN -MSB-Registrierungsnummer 31000341178304 registriert und in FinCENs MSB Registrant Search öffentlich gelistet. Als Finanzinstitut im Sinne des Bank Secrecy Act unterliegt sie der US-bundesrechtlichen Regulierung zur Geldwäscheprävention. Die Registrierung ist keine Lizenz. Die CashXChain Inc. erbringt derzeit keine Geldübermittlungsdienstleistungen (Money Transmission) und unterhält keine Kundenbeziehungen zu Nutzern der Plattform | Lizenzen & Registrierungen |
| Hält CashXChain eine Finanzdienstleistungslizenz? | Nein. Weder die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) noch die CashXChain Inc. hält eine Lizenz als Bank, Zahlungsinstitut, E-Geld-Institut oder Anbieter von Krypto-Dienstleistungen oder eine Money-Transmitter-Lizenz eines US-Bundesstaates | Regulatorischer Status & Partneroffenlegung |
| Wer erbringt die regulierten Zahlungs-, Umtausch-, Verwahr- und Abwicklungsschritte? | Lizenzierte und beaufsichtigte Partner, jeweils im eigenen Namen und unter ihrer eigenen Zulassung | Regulatorischer Status & Partneroffenlegung |
| Hält CashXChain Kundengelder? | Nein. Werden Gelder gehalten, hält sie ein Partner unter seinen eigenen Sicherungspflichten | AGB, Ziffern 5 und 11 |
| Wird jede Zahlung über einen Stablecoin abgewickelt? | Nein. Nur wenn der für einen Auftrag gewählte Weg einen Stablecoin nutzt; dann wird der Stablecoin in der Regel nur während des Transfers gehalten | AGB, Ziffer 11 |
| Wie wird Geldwäscheprävention umgesetzt? | Die Partner tragen die gesetzlichen Pflichten für die regulierten Schritte. Die CashXChain Inc. unterhält ein schriftliches Programm zur Geldwäscheprävention nach dem Bank Secrecy Act . Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist kein Verpflichteter nach § 2 GwG und kann freiwillig melden | Öffentliche Erklärung zur Geldwäscheprävention |
| Wie werden Unternehmen geprüft? | Das Unternehmen, seine Vertreter und seine wirtschaftlich Berechtigten werden vor der ersten Transaktion geprüft und während der Geschäftsbeziehung erneut überprüft | KYC-/KYB-Hinweis |
| Wie wird mit Sanktionen umgegangen? | Kunden, Eigentümer und Gegenparteien werden geprüft; bei einem bestätigten Treffer finden keine Geschäfte statt | Öffentliche Sanktionserklärung |
2. Unsere Gesellschaften und Registrierungen
2.1 CashXChain UG (haftungsbeschränkt) — Rosenheim, Deutschland; Amtsgericht Traunstein, HRB 34664; D-U-N-S® Nummer 317026184. Sie betreibt die Plattform und ist Vertragspartei jedes Kundenvertrags. Sie ist Anbieter von Technologie und Orchestrierung: Sie hält keine Lizenz nach PSD2 , MiCAR , KWG oder ZAG und ist kein Verpflichteter im Sinne des § 2 GwG ; sie hat daher keine unmittelbare Meldepflicht nach § 43 GwG und keine Anhaltepflicht nach § 46 GwG .
2.2 CashXChain Inc. — New York, NY, USA; gegründet in Delaware, File No. 10567097. Bei FinCEN als Money Services Business registriert und als Finanzinstitut im Sinne des Bank Secrecy Act der US-bundesrechtlichen Regulierung zur Geldwäscheprävention unterworfen.
FinCEN-Registrierung. Die CashXChain Inc. ist eine Delaware Corporation und für Zwecke des US Bank Secrecy Act ein Finanzinstitut (financial institution); sie ist beim Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN), einer Behörde des US-Finanzministeriums (U.S. Department of the Treasury), als Money Services Business (MSB) und Money Transmitter unter der FinCEN-MSB-Registrierungsnummer 31000341178304 registriert. Die CashXChain Inc. ist in FinCENs MSB Registrant Search öffentlich gelistet.
Die Geschäftsanschrift der CashXChain Inc. lautet 48 Wall Street, Suite 1100, PMB 1024, New York, NY 10005, Vereinigte Staaten von Amerika.
Selbst überprüfen. Suchen Sie die Registrierungsnummer in FinCENs MSB Registrant Search (abgerufen am 27. September 2026) oder lesen Sie den von FinCEN veröffentlichten Registrierungsauszug (PDF, Stand 27. September 2026), hier unverändert wiedergegeben.
Die CashXChain Inc. erbringt derzeit keine Geldübermittlungsdienste (Money Transmission). US-Zahlungsdienste werden von lizenzierten Partnern erbracht. Die CashXChain Inc. unterhält ein schriftliches Programm zur Geldwäscheprävention (Anti-Money Laundering Compliance Program) gemäß dem Bank Secrecy Act und den anwendbaren Vorschriften von FinCEN.
Die Registrierung bei FinCEN als Money Services Business ist eine bundesrechtliche Registrierungspflicht. Sie stellt keine Lizenz, Genehmigung, Zertifizierung, Befürwortung oder Zulassung durch FinCEN dar und ersetzt keine Lizenz, die nach dem Recht eines US-Bundesstaates erforderlich sein kann. Die CashXChain Inc. hält derzeit keine Money-Transmitter-Lizenzen von US-Bundesstaaten und übt keine Tätigkeiten aus, für die eine solche Lizenz erforderlich ist.
Die CashXChain Inc. schließt mit Nutzern der CashXChain-Plattform keine Verträge und unterhält mit ihnen keine Kundenbeziehungen. Die Nutzung der CashXChain-Plattform begründet für sich genommen keine Kundenbeziehung mit der CashXChain Inc. Kundenverträge im Zusammenhang mit der CashXChain-Plattform werden mit der CashXChain UG (haftungsbeschränkt) oder der jeweils zuständigen operativen CashXChain-Gesellschaft geschlossen, wie im jeweiligen Vertrag angegeben.
2.3 Jede Registrierung mit ausstellender Behörde, Aktenzeichen und Prüfmöglichkeit steht unter Lizenzen & Registrierungen.
3. Wie die Dienstleistung funktioniert
3.1 CashXChain betreibt die Technologie- und Orchestrierungsschicht: die Schnittstellen, die Routing-Logik, den Abgleich und das Reporting. Wir weisen Partner im Auftrag des Kunden an und stellen das Ergebnis dar.
3.2 Die regulierten Schritte — der Umtausch zwischen amtlicher Währung und Stablecoin, das Halten von Geldern sowie die Ausführung der Zahlung, Überweisung oder des Umtauschs — werden von lizenzierten Partnerinstituten unter deren eigenen Lizenzen erbracht. Die gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention, zu Sanktionen und zu begleitenden Transferangaben, die an diese Schritte anknüpfen, liegen bei den Partnern innerhalb ihres eigenen regulatorischen Perimeters.
3.3 Nicht jeder Auftrag wird über einen Stablecoin abgewickelt. Ob dies geschieht, hängt vom Korridor und von dem Weg ab, den unsere Routing-Logik wählt; geschieht es, wird der Stablecoin in der Regel nur während des Transfers von einem Partner gehalten. Die eingesetzten Stablecoins sind E-Geld-Token nach MiCAR . Im Zahlungsdienst erfolgen Transfers ausschließlich zwischen Konten bei regulierten Anbietern, nie zu oder von selbst gehosteten Wallets. Die vertragliche Regelung steht in den Ziffern 5, 10 und 11 der AGB.
3.4 Wir beschreiben unsere Position zutreffend und beanspruchen keinen regulatorischen Status, den wir nicht haben. Ließe sich ein Dokument dieses Legal Center anders lesen, ist diese Seite maßgeblich.
4. Partner, Emittent und Institute in Prüfung
| Wer | Was er tut | Ihr Vertragspartner | Beaufsichtigt durch | Status |
|---|---|---|---|---|
| Circle | Gibt USDC und EURC aus | Circle Internet Financial Europe SAS (EWR) | ACPR / Banque de France | Im Einsatz |
| Sokin | Konten auf eigenen Namen, Zahlungen, Währungsumrechnung | Plata Capital Canada Inc. | FINTRAC, Bank of Canada | Im Einsatz |
| Stablegate | Stablecoin-Transit und -Abwicklung | STGG AG | FINMA-anerkannte SRO, Mitglied Nr. 101275 | Im Einsatz |
| Stripe | Kartenakzeptanz und Zahlungsabwicklung | Stripe Technology Europe, Limited | Central Bank of Ireland | Im Einsatz |
| Binance | Umfang nicht festgelegt | — | — | In Prüfung |
| BitGo | Verwahrung, Wallet-Infrastruktur und Stablecoin-Abwicklung; Umfang nicht festgelegt | — | — | In Prüfung |
| Bridge | Stablecoin-Orchestrierung, -Ausgabe sowie On- und Off-Ramps; Umfang nicht festgelegt | — | — | In Prüfung |
| Coinbase | Developer Platform und Embedded Wallets | — | — | In Prüfung |
4.1 Rechtsträger, Zulassung und Registereintrag jedes Partners — und, wo sich ein Register nicht unmittelbar verlinken lässt, die Quelle, auf der ein Eintrag beruht — stehen unter Regulatorischer Status & Partneroffenlegung. Institute in Prüfung erbringen keinen Teil der Dienstleistung; auf keine ihrer Zulassungen wird abgestellt.
5. Wer verantwortlich ist
| Funktion | Person oder Adresse |
|---|---|
| Geldwäschebeauftragter (Money Laundering Reporting Officer, MLRO) | Dr. Martin Israel, Geschäftsführer — [email protected] |
| Datenschutzkontakt | [email protected]. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich; die Prüfung steht in Ziffer 14 der Datenschutzerklärung |
| Sicherheits- und Schwachstellenmeldungen | [email protected], nach der Responsible Disclosure |
| Beschwerden | [email protected], nach dem Beschwerdeverfahren |
5.1 Wir haben einen MLRO bestellt, obwohl kein Gesetz die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) dazu verpflichtet. Es ist die Person, die intern das Finanzkriminalitätsrisiko verantwortet, und die Eskalationsstelle für alles, was Mitarbeitende, Kunden oder Partner anzeigen.
6. Was das Programm abdeckt
| Bereich | Wo es beschrieben ist |
|---|---|
| Registrierungen und was CashXChain selbst hält | Lizenzen & Registrierungen |
| Partner, ihre Zulassungen und der Stablecoin-Emittent | Regulatorischer Status & Partneroffenlegung |
| Vertragspartner, anwendbares Recht und Gerichtsstand | Vertragspartner & anwendbares Recht |
| Haltung, Standards und Kontrollen zur Geldwäscheprävention, einschließlich der Pflichten der CashXChain Inc. nach dem Bank Secrecy Act | Öffentliche Erklärung zur Geldwäscheprävention |
| Sanktionsprüfung und Vorgehen bei einem Treffer | Öffentliche Sanktionserklärung |
| Prüfung von Unternehmen und wirtschaftlich Berechtigten | KYC-/KYB-Hinweis |
| Angaben, die einen Transfer begleiten müssen | Hinweis zur Travel Rule |
| Geschäftstätigkeiten und Länder, die wir nicht bedienen | Verbotene & eingeschränkte Geschäftstätigkeiten |
| Was Kunden dürfen und was nicht | Richtlinie zur zulässigen Nutzung |
| Interessenkonflikte | Offenlegung von Interessenkonflikten |
| Personenbezogene Daten und wer sie für uns verarbeitet | Datenschutzerklärung, Liste der Unterauftragsverarbeiter |
| Sicherheitsmaßnahmen | Sicherheitserklärung |
| Umgang mit einem Vorfall oder einer Datenschutzverletzung | Richtlinie zur Meldung von Vorfällen |
| Risiken von Krypto-Werten und der Abwicklung | Risikohinweise zu Krypto-Werten |
| Energie- und Umweltprofil der Abwicklung | Umweltoffenlegung |
| Beschwerden und Eskalation an eine Behörde | Beschwerdeverfahren |
7. Freiwillige Meldungen
7.1 Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist kein Verpflichteter nach § 2 GwG und hat keine Meldepflicht nach § 43 GwG . Die Pflichten der CashXChain Inc. als registriertes Money Services Business nach US-Recht sind in Ziffer 2 der Öffentlichen Erklärung zur Geldwäscheprävention beschrieben und bleiben von dieser Ziffer unberührt.
7.2 Wir behalten uns vor, zuständigen Behörden freiwillig zu melden, wenn uns Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder sonstige schwere Straftaten bekannt werden. Das umfasst Strafanzeigen nach § 158 StPO . Wir handeln dabei in gutem Glauben und unabhängig von jeder aufsichtsrechtlichen Pflicht; die Zustimmung eines Kunden benötigen wir dafür nicht.
7.3 Zugleich informieren wir den betroffenen Partner, der als Verpflichteter die ihm obliegenden Meldungen erstattet.
7.4 Bindet einen Partner ein Verbot der Informationsweitergabe, etwa nach § 47 GwG oder einer entsprechenden Regelung, oder könnte eine Offenlegung eine Untersuchung gefährden, werden weder wir noch der Partner Ihnen mitteilen, dass eine Meldung erfolgt ist oder eine Untersuchung läuft. Das Ausbleiben eines Hinweises ist daher kein Beleg dafür, dass keine Meldung erfolgt ist.
7.5 Wir halten keine Kundengelder und können sie nicht einfrieren. Gelder liegen bei einem lizenzierten Partner; ein Anhalten ist dessen Entscheidung im Rahmen seiner eigenen Pflichten. Was wir können, ist vertraglich: den Zugang beschränken, Weisungen ablehnen und Konten schließen, nach Ziffer 24 der AGB.
8. Was wir von Kunden erwarten
8.1 Vollständige und aktuelle Angaben zu Ihrem Unternehmen, seiner Eigentümerstruktur und seiner Kontrolle sowie eine unverzügliche Mitteilung bei Änderungen.
8.2 Zutreffende Auftraggeber- und Empfängerangaben bei jeder Weisung, kein Aufteilen zur Umgehung von Schwellen oder Überwachung und keine Nutzung der Plattform für einen nicht offengelegten Dritten.
8.3 Mitwirkung bei Auskunftsersuchen von uns, von einem Partner oder von einer über uns handelnden Behörde.
8.4 Die vollständigen Pflichten stehen in den Ziffern 8 und 14 der AGB sowie in der Richtlinie zur zulässigen Nutzung.
9. Etwas bei uns anzeigen
9.1 Verdacht auf Finanzkriminalität oder die Frage, ob eine Nutzung zulässig ist: [email protected].
9.2 Eine Sicherheitslücke: [email protected], zu den Bedingungen der Responsible Disclosure. Gegen Forschende, die sich daran halten, gehen wir nicht vor.
9.3 Eine Beschwerde über die Leistung oder eine von uns getroffene Entscheidung: Das Beschwerdeverfahren nennt die Fristen und die zuständige Behörde, falls Sie unzufrieden bleiben.
9.4 Ein vertraulicher Hinweis, auch von eigenen Mitarbeitenden, kann an [email protected] gehen und erreicht den MLRO. Gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis geben, ergreifen wir keine Repressalien.
10. Überprüfung
Wir überprüfen diese Seite und die verlinkten Dokumente mindestens jährlich und früher, wenn sich Recht, Partner oder Leistungen ändern. Jede Änderung wird im Versionierten Archiv der Bedingungen & Änderungsprotokoll festgehalten.