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Compliance & FinanzkriminalitätCompliance

Compliance

Version 1.2 · Gültig ab 1. September 2026 · Zuletzt geprüft 27. August 2026

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Dies ist der Einstiegspunkt zu allem, was CashXChain zu Finanzkriminalität, Sanktionen, Datenschutz und Sicherheit veröffentlicht. Die Seite erläutert, wo wir regulatorisch stehen, wer verantwortlich ist und welches Dokument welche Frage beantwortet. Sie ist eine Offenlegung und kein Bestandteil der AGB.

1. Wo wir stehen

1.1 Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) betreibt die Technologie- und Orchestrierungsschicht. Sie ist kein Verpflichteter im Sinne des § 2 GwG , hat keine unmittelbare Meldepflicht nach § 43 GwG  und keine Anhaltepflicht nach § 46 GwG .

1.2 Die regulierten Schritte — der Umtausch zwischen amtlicher Währung und Stablecoin, das Halten von Geldern sowie die Ausführung der Zahlung, Überweisung oder des Umtauschs — werden von lizenzierten Partnerinstituten unter deren eigenen Lizenzen erbracht. Die gesetzlichen Pflichten zur Geldwäscheprävention, zu Sanktionen und zu begleitenden Transferangaben treffen diese Partner innerhalb ihres eigenen regulatorischen Perimeters.

1.3 Wer diese Partner sind und wofür jeder lizenziert ist, steht unter Regulatorischer Status & Partneroffenlegung. Was CashXChain selbst hält, steht unter Lizenzen & Registrierungen.

1.4 Wir beschreiben unsere Position zutreffend und beanspruchen keinen regulatorischen Status, den wir nicht haben. Ließe sich ein Dokument dieses Legal Center anders lesen, ist diese Seite maßgeblich.

2. Wer verantwortlich ist

FunktionPerson oder Adresse
Geldwäschebeauftragter (Money Laundering Reporting Officer, MLRO)Dr. Martin Israel, Geschäftsführer — [email protected]
Stellvertretender MLROWird benannt, sobald wir Verpflichteter werden oder mit dem Wachstum des Unternehmens
Datenschutzkontakt[email protected]. Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich; die Prüfung steht in Ziffer 14 der Datenschutzerklärung
Sicherheits- und Schwachstellenmeldungen[email protected], nach der Responsible Disclosure
Beschwerden[email protected], nach dem Beschwerdeverfahren

2.1 Wir haben einen MLRO bestellt, obwohl kein Gesetz uns dazu verpflichtet. Es ist die Person, die intern das Finanzkriminalitätsrisiko verantwortet, und die Eskalationsstelle für alles, was Mitarbeitende, Kunden oder Partner anzeigen.

3. Was das Programm abdeckt

BereichWo es beschrieben ist
Haltung, Standards und Kontrollen zur GeldwäschepräventionÖffentliche Erklärung zur Geldwäscheprävention
Sanktionsprüfung und Vorgehen bei einem TrefferÖffentliche Sanktionserklärung
Prüfung von Unternehmen und wirtschaftlich BerechtigtenKYC-/KYB-Hinweis
Angaben, die einen Transfer begleiten müssenHinweis zur Travel Rule
Geschäftstätigkeiten und Länder, die wir nicht bedienenVerbotene & eingeschränkte Geschäftstätigkeiten
Was Kunden dürfen und was nichtRichtlinie zur zulässigen Nutzung
InteressenkonflikteOffenlegung von Interessenkonflikten
SicherheitsmaßnahmenSicherheitserklärung
Umgang mit einem Vorfall oder einer DatenschutzverletzungRichtlinie zur Meldung von Vorfällen
Risiken von Krypto-Werten und der AbwicklungRisikohinweise zu Krypto-Werten
Energie- und Umweltprofil der AbwicklungUmweltoffenlegung

4. Freiwillige Meldungen

4.1 CashXChain ist kein Verpflichteter nach § 2 GwG  und schuldet keiner Financial Intelligence Unit eine Meldung.

4.2 Wir behalten uns vor, zuständigen Behörden freiwillig zu melden, wenn wir Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder sonstige schwere Straftaten erkennen. Das umfasst Strafanzeigen nach § 158 StPO  und freiwillige Verdachtsmeldungen nach § 261 Abs. 8 StGB . Wir handeln dabei in gutem Glauben und unabhängig von jeder aufsichtsrechtlichen Pflicht; die Zustimmung eines Kunden benötigen wir dafür nicht.

4.3 Zugleich informieren wir den betroffenen Partner, der als Verpflichteter die ihm obliegenden Meldungen erstattet.

4.4 Greift das Verbot der Informationsweitergabe nach § 47 GwG  oder eine entsprechende Regelung, dürfen weder wir noch der Partner Ihnen mitteilen, dass eine Meldung erfolgt ist oder eine Untersuchung läuft. Das Ausbleiben eines Hinweises ist daher kein Beleg dafür, dass keine Meldung erfolgt ist.

4.5 Gelder anhalten oder einfrieren können wir nicht. Gelder liegen bei einem lizenzierten Partner; ein Anhalten ist dessen Entscheidung im Rahmen seiner eigenen Pflichten. Was wir können, ist vertraglich: den Zugang beschränken, Weisungen ablehnen und Konten schließen, nach Ziffer 24 der AGB.

5. Was wir von Kunden erwarten

5.1 Vollständige und aktuelle Angaben zu Ihrem Unternehmen, seiner Eigentümerstruktur und seiner Kontrolle sowie eine unverzügliche Mitteilung bei Änderungen.

5.2 Zutreffende Auftraggeber- und Empfängerangaben bei jeder Weisung, kein Aufteilen zur Umgehung von Schwellen oder Überwachung und keine Nutzung der Plattform für einen nicht offengelegten Dritten.

5.3 Mitwirkung bei Auskunftsersuchen von uns, von einem Partner oder von einer über uns handelnden Behörde.

5.4 Die vollständigen Pflichten stehen in den Ziffern 8 und 14 der AGB sowie in der Richtlinie zur zulässigen Nutzung.

6. Etwas bei uns anzeigen

6.1 Verdacht auf Finanzkriminalität oder die Frage, ob eine Nutzung zulässig ist: [email protected].

6.2 Eine Sicherheitslücke: [email protected], zu den Bedingungen der Responsible Disclosure. Gegen Forschende, die sich daran halten, gehen wir nicht vor.

6.3 Eine Beschwerde über die Leistung oder eine von uns getroffene Entscheidung: Das Beschwerdeverfahren nennt die Fristen und die zuständige Behörde, falls Sie unzufrieden bleiben.

6.4 Ein vertraulicher Hinweis, auch von eigenen Mitarbeitenden, kann an [email protected] gehen und erreicht den MLRO. Gegen Personen, die in gutem Glauben einen Hinweis geben, ergreifen wir keine Repressalien.

7. Überprüfung

Wir überprüfen diese Seite und die verlinkten Dokumente mindestens jährlich und früher, wenn sich Recht, Partner oder Leistungen ändern. Jede Änderung wird im Versionierten Archiv der Bedingungen & Änderungsprotokoll festgehalten.