Richtlinie zur zulässigen Nutzung
Diese Richtlinie regelt, was Sie bei der Nutzung der CashXChain™-Plattform tun dürfen und was nicht. Sie ist Bestandteil unserer Website- und Plattform-Nutzungsbedingungen und, sobald Sie einen Vertrag über die Leistung schließen, unserer AGB. Mit dem Zugriff auf die Plattform oder ihrer Nutzung stimmen Sie dieser Richtlinie zu.
1. Bestimmungsgemäße Nutzung
Die CashXChain-Plattform ist für rechtmäßige Zahlungs- und Werttransferzwecke zwischen Unternehmen bestimmt. Sie ermöglicht Unternehmen, grenzüberschreitende Zahlungen zu veranlassen und zu empfangen, Zahlungsfunktionen über die API in eigene Unternehmenssysteme zu integrieren und Transaktionsunterlagen für Buchhaltungszwecke abzurufen.
Zur Nutzung der Plattform muss Ihr Unternehmen in einer Jurisdiktion, in der wir tätig sind, rechtsgültig registriert sein, vor der ersten Transaktion unsere Identitäts- und Eigentümerprüfung abschließen und die Plattform ausschließlich im Namen und zugunsten des registrierten Unternehmens nutzen.
2. Zulässige Nutzung
Sie dürfen die Plattform nutzen für:
- das Senden und Empfangen grenzüberschreitender Geschäftszahlungen für Ihr registriertes Unternehmen, einschließlich Zahlungen an Lieferanten, Auftragnehmer und Dienstleister in den Korridoren, in denen die Plattform betrieben wird;
- die Integration von Zahlungsauslösung und -empfang in Ihre eigenen Unternehmenssysteme über die veröffentlichte API, vorbehaltlich unserer gesonderten API-Partnerbedingungen;
- den Abruf von Transaktionsunterlagen und Buchhaltungsexporten zu Zwecken der rechtmäßigen Finanzberichterstattung und Steuerkonformität;
- die Steuerung von Zahlungsflüssen an Subunternehmer oder Lieferanten, sofern Sie über eine dokumentierte Berechtigung zur Zahlungsauslösung in deren Namen verfügen.
3. Unzulässige Nutzung
Die folgenden Tätigkeiten sind strikt untersagt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Wir können weitere Tätigkeiten untersagen, wenn wir nach billigem Ermessen feststellen, dass sie rechtliche, aufsichtsrechtliche, finanzkriminalitätsbezogene, operative oder Reputationsrisiken begründen. Wenn Sie unsicher sind, ob eine Nutzung zulässig ist, wenden Sie sich vor der Nutzung an [email protected].
Finanzkriminalität: die Nutzung der Plattform zur Wäsche von Vermögenswerten aus Straftaten, zur Finanzierung von Terrorismus oder der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder zu Tätigkeiten, die gegen das deutsche Geldwäschegesetz (GwG) , die Richtlinie (EU) 2018/843 zur Verhinderung der Geldwäsche oder die FATF-Empfehlungen verstoßen.
- das Veranlassen, Empfangen oder Ermöglichen von Transfers, an denen eine Person oder Einrichtung beteiligt ist, deren Vermögenswerte einer Sperrung nach EU-, UN- oder anwendbaren nationalen Sanktionen unterliegen, einschließlich Transfers, bei denen eine sanktionierte Partei letztlich begünstigt ist, auch wenn sie nicht die in der Anweisung genannte Gegenpartei ist;
- Structuring, also das Aufteilen von Zahlungen oder die zeitliche Steuerung von Transfers, um Meldeschwellen zu unterschreiten oder Überwachungspflichten zu umgehen;
- unzutreffende oder falsche Angaben zu Auftraggeber, Begünstigtem oder Zweck einer Zahlung, um die Informationspflichten der Verordnung (EU) 2023/1113 zu umgehen;
- Steuerhinterziehung, Zollbetrug oder das vorsätzliche Verbergen von Vermögenswerten vor den zuständigen Steuer- oder Zollbehörden.
Unzulässige Geschäftsfelder:
Unternehmen und Tätigkeiten in den folgenden Kategorien dürfen die Plattform nicht nutzen: Verkauf nicht lizenzierter Waffen oder militärischer Ausrüstung; Handel mit kontrollierten Substanzen oder Betäubungsmitteln sowie mit Ausrüstung zu deren Herstellung oder Verschleierung; nicht lizenziertes Glücksspiel oder Wettgeschäft; nicht lizenzierte Finanztransferdienste, Zahlungsvermittler oder Wechselstuben; Erwachsenendienstleistungen und sexuell explizite Inhalte; Unternehmen, die Schneeballsysteme, Ponzi-Systeme, rekrutierungsbasiertes Multi-Level-Marketing oder nicht registrierte Anlageprodukte fördern oder ermöglichen; Unternehmen mit Sitz in oder Bezug zu Jurisdiktionen, die zum Zeitpunkt der Transaktion umfassenden EU- oder UN-Handelssanktionen unterliegen; Beteiligungsstrukturen, die darauf angelegt sind, den wahren Eigentümer der Gelder vor unseren Prüfungen zu verbergen.
Unsere Liste verbotener und beschränkter Geschäftsfelder ist die maßgebliche und vollständige Aufstellung der Unternehmen und Tätigkeiten, die die Plattform nicht oder nur unter Bedingungen nutzen dürfen. Sie ist Bestandteil dieser Richtlinie, wird von Zeit zu Zeit aktualisiert und sollte von den Nutzern der Plattform regelmäßig eingesehen werden.
Technischer Missbrauch: der Versuch, auf Konten, Infrastruktur oder Daten zuzugreifen, für die Sie keine Berechtigung haben; das Einbringen von Schadcode, die Durchführung von Denial-of-Service-Angriffen oder das Ausnutzen von Sicherheitslücken; die Nutzung automatisierter Werkzeuge außerhalb der Bedingungen einer autorisierten API-Vereinbarung; das Umgehen von Transaktionskontrollen, Ratenbegrenzungen oder Sicherheitsfunktionen, die der Erfüllung aufsichtsrechtlicher Pflichten dienen.
4. Ihre Pflichten bei Zahlungsangaben
Mit der Veranlassung eines Transfers bestätigen Sie, dass die von Ihnen angegebene Zahlungskontokennung des Begünstigten zutreffend ist und der Person oder Einrichtung gehört, die Sie bezahlen möchten. Bietet unsere Plattform eine Empfängernamensprüfung an und weist diese auf eine Abweichung zwischen dem von Ihnen angegebenen Namen und dem zur Kontokennung hinterlegten Namen hin, so wirkt sich Ihre Entscheidung, dennoch fortzufahren, nach geltendem Recht auf die Haftungsverteilung zwischen Ihnen und uns aus. Einzelheiten enthalten unsere AGB.
Umfasst ein Transfer Kryptowert-Elemente, einschließlich stablecoin-gestützter Zahlungswege, müssen Sie zutreffende Angaben zu Auftraggeber und Begünstigtem gemäß der Verordnung (EU) 2023/1113 machen; fehlen diese Angaben, kann der Transfer verzögert oder abgelehnt werden.
5. Durchsetzung
Unsere Rolle. Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) ist Betreiberin der Plattform. Sie ist kein Verpflichteter im Sinne des § 2 GwG, unterliegt keiner unmittelbaren Meldepflicht nach § 43 GwG und keiner Pflicht zur Vermögenssperre nach § 46 GwG. Diese Pflichten werden von unseren lizenzierten Partnerinstituten innerhalb ihres eigenen aufsichtsrechtlichen Rahmens erfüllt. Die Maßnahmen in diesem Abschnitt sind vertragliche Zugangskontrollen auf Grundlage unserer Rechte als Plattformbetreiberin und keine aufsichtsrechtlichen Maßnahmen.
Gründe für Maßnahmen. Wir können Ihren Zugang zur Plattform aussetzen oder einschränken, Transaktionen blockieren oder ablehnen, Ihr Konto schließen oder die Leistung verweigern, wenn wir nach billigem Ermessen feststellen, dass einer der folgenden Umstände vorliegt:
- ein vermuteter Verstoß gegen diese Richtlinie, unsere AGB oder Website- und Plattform-Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht;
- ein Verdacht auf Beteiligung an Betrug, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsverstößen oder sonstiger Finanzkriminalität;
- ein Ersuchen oder eine Anforderung eines lizenzierten Partners oder dessen Aufsichtsbehörde;
- eine Anordnung oder ein Ersuchen einer zuständigen Behörde;
- ein Reputations-, Sicherheits- oder Integritätsrisiko für die Plattform oder ihre Nutzer;
- Mängel bei der KYB- oder Identitätsprüfung, einschließlich fehlgeschlagener Nachprüfung, unzutreffender Angaben oder fehlender Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten;
- Zahlungsverzug, Missbrauch von Rückbelastungen oder übermäßige Streitfälle;
- nach unserem billigen Ermessen und unter Ankündigung, ein sonstiger berechtigter geschäftlicher Grund.
Wie wir vorgehen. Je nach Schwere der Umstände können wir (i) den Zugang in schwerwiegenden Fällen aus wichtigem Grund sofort und ohne vorherige Ankündigung aussetzen, (ii) den Zugang mit angemessener Ankündigung aussetzen oder (iii) die Geschäftsbeziehung unter Einhaltung der in unseren AGB geregelten vertraglichen Kündigungsfrist beenden. Wir handeln dabei verhältnismäßig.
Gelder. CashXChain hält Ihre Gelder nicht. Soweit Gelder vor oder nach einem Transfer gehalten werden, befinden sie sich beim lizenzierten Partnerinstitut. Wird Ihr Zugang ausgesetzt oder beendet, müssen Sie die Freigabe oder Rückführung etwaiger Gelder gegebenenfalls unmittelbar mit diesem Partner klären.
Transaktionsaussetzung und Verbot der Informationsweitergabe. Muss eine Transaktion nach einer Verdachtsmeldung gemäß § 46 GwG angehalten oder verzögert werden, erfolgt dies durch den lizenzierten Partner als Verpflichteten. Soweit das Verbot der Informationsweitergabe nach § 47 GwG oder vergleichbarem Recht gilt, dürfen weder wir noch der Partner Sie darüber informieren, dass eine Meldung erstattet wurde oder eine Untersuchung läuft.
Freiwillige Meldungen. Obwohl CashXChain kein Verpflichteter im Sinne des § 2 GwG ist und keiner unmittelbaren Meldepflicht gegenüber der FIU unterliegt, behalten wir uns vor, freiwillige Anzeigen bei zuständigen Behörden zu erstatten — einschließlich Strafanzeigen nach § 158 StPO und freiwilliger Verdachtsmeldungen nach § 261 Abs. 8 StGB — wenn wir Anhaltspunkte für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, Betrug oder sonstige schwere Straftaten feststellen. Wir tun dies nach bestem Wissen und unabhängig von einer aufsichtsrechtlichen Verpflichtung. Soweit uns die Gesetzeslage daran hindert, Sie über eine solche Meldung zu informieren, werden wir dies nicht tun.
Überprüfungsanträge. Wurde Ihr Konto ausgesetzt oder eingeschränkt, können Sie unter [email protected] eine Überprüfung der Entscheidung beantragen. Wir können möglicherweise keine detaillierten Gründe nennen, soweit eine Offenlegung gegen geltendes Recht, aufsichtsrechtliche Vorgaben, Vertraulichkeitspflichten oder Beschränkungen im Zusammenhang mit laufenden Untersuchungen verstoßen würde.
Änderungen
Wir können diese Richtlinie aufgrund aufsichtsrechtlicher Änderungen oder Änderungen unserer Leistungen anpassen. Die jeweils aktuelle Fassung wird stets in unserem Legal Center veröffentlicht. Bei wesentlichen Änderungen erfolgt eine Mitteilung nach Maßgabe unserer AGB. Die fortgesetzte Nutzung der Plattform nach einer Änderung gilt als Zustimmung.