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Unternehmen & RechtlichesErklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Version 1.0 · Gültig ab 1. September 2026 · Zuletzt geprüft 27. August 2026

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Die CashXChain UG (haftungsbeschränkt) („CashXChain”) möchte, dass die von ihr entwickelten Oberflächen von Menschen mit Behinderungen genutzt werden können, einschließlich Menschen, die auf assistive Technologien angewiesen sind. Diese Erklärung beschreibt, an welchem Standard wir uns ausrichten, wo wir heute stehen und wie Sie uns mitteilen können, wenn etwas nicht funktioniert.

Sie ist eine freiwillige Selbstverpflichtung. Sie ist keine Konformitätserklärung, und wir behaupten nicht, einen Standard der Barrierefreiheit erfüllt zu haben.

1. Der Standard, an dem wir uns ausrichten

Wir behandeln die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1  (abgerufen am 25. August 2026) auf Stufe AA als Gestaltungsziel für die von uns entwickelten Oberflächen. Sie sind der Maßstab, an dem wir entwerfen und prüfen — ein Ziel, kein Ergebnis, das wir berichten.

2. Wo wir heute stehen

Unsere Oberflächen wurden nicht förmlich gegen die WCAG 2.1 geprüft. Wir verfügen über keine Zertifizierung zur Barrierefreiheit und haben keine Prüfung durch Dritte beauftragt. Wir erheben deshalb keinen Konformitätsanspruch, weder auf Stufe AA noch auf einer anderen Stufe. Das Folgende beschreibt unsere Arbeitsweise; es ist kein Prüfergebnis.

3. Was wir tun

Bei der Entwicklung arbeiten wir mit:

  • Semantischem Markup — Überschriften, Listen, Tabellen und Landmark-Bereiche, deren Bedeutung im Markup und nicht allein in der visuellen Darstellung liegt, damit assistive Technologien die Struktur einer Seite vermitteln können.
  • Bedienung über die Tastatur — Navigation und Bedienelemente sind ohne Zeigegerät erreichbar und bedienbar, mit sichtbarer Fokusanzeige und einer Möglichkeit, wiederkehrende Navigation zu überspringen.
  • Textkontrast — eine Farbpalette, die so gewählt ist, dass Text die Kontrastwerte der WCAG-Stufe AA gegenüber seinem Hintergrund erreicht, im hellen wie im dunklen Erscheinungsbild.
  • Unterstützung von Screenreadern — angegebene Seitensprache, Textalternativen für nicht rein dekorative Bilder und zugängliche Namen für Bedienelemente, soweit diese Bedienelemente von uns stammen.

Der Umfang unterscheidet sich zwischen den Oberflächen und zwischen einzelnen Funktionen. Wo wir etwas auf einer Ansicht nicht umgesetzt haben, sagen wir das auf Nachfrage, statt zu unterstellen, dass es funktioniert.

4. Was diese Erklärung umfasst

Sie umfasst die Oberflächen, die wir entwickeln und betreiben: unsere Website unter cashxchain.com, dieses Legal Center unter legal.cashxchain.com, die CashXChain-Plattform und unsere mobilen Anwendungen.

Nicht umfasst sind Komponenten Dritter, die in diese Oberflächen eingebunden sind, sowie Oberflächen, die von unseren Partnern betrieben werden. Wird ein Schritt des Dienstes in der eigenen Oberfläche eines Partners ausgeführt — Onboarding, Identitätsprüfung oder ein regulierter Zahlungsschritt —, so entwickelt und steuert dieser Partner die Oberfläche, und es gilt dessen Position zur Barrierefreiheit, nicht unsere. Benannt sind die Partner unter Regulatorischer Status & Partneroffenlegung.

5. Barrieren melden

Wenn Ihnen auf einer unserer Oberflächen etwas nicht zugänglich ist, schreiben Sie an [email protected]. Nennen Sie uns die Seite oder Ansicht, was Sie tun wollten, und — soweit es hilft — die von Ihnen genutzte assistive Technologie.

Wir bestätigen den Eingang innerhalb von 5 Geschäftstagen und teilen Ihnen innerhalb von 15 Geschäftstagen mit, was wir gegen die Barriere unternehmen: sie beheben, einen anderen Weg anbieten oder erläutern, warum uns das nicht möglich ist. Hindert die Barriere Sie daran, etwas Notwendiges abzuschließen, finden wir zwischenzeitlich gemeinsam mit Ihnen einen anderen Weg.

6. Überprüfung

Wir überprüfen diese Erklärung, während sich das Produkt weiterentwickelt, und immer dann, wenn wir die Bauweise einer Oberfläche ändern. Unsere Position ändert sich, wenn sich unser regulatorischer Anwendungsbereich ändert — etwa wenn wir einen Dienst nicht mehr nur Unternehmen, sondern auch Verbrauchern anbieten —, und wir aktualisieren diese Erklärung dann entsprechend.